1) Zzgl. Zulassungskosten (in Höhe von 129 € inkl. MwSt), Kosten für Werksauslieferungen sind nicht enthalten, fallen zusätzlich an und sind direkt an die Schuler+Eisner GmbH & Co. KG zu zahlen. Bitte fragen Sie diese direkt bei uns an. Alle Preise inkl. MwSt. Ein Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Gültig für Privatkunden, Bonität vorausgesetzt. Änderungen vorbehalten. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Angebot gültig bis auf Widerruf.
2) Wartungspakete
Je nach Angebot ist eines der folgenden Wartungspakete als optionale Dienstleistung enthalten. Maßgeblich ist das Paket, das in der Ratenzeile des jeweiligen Angebots genannt wird.
Wartung Plus
Leistungsumfang
- Wartungs- und Inspektionsarbeiten gemäß Herstellervorgabe z.B.:
- Motorölwechsel inkl. Ölfilter (Verbrenner Motoren)
- Ölwechsel Automatikgetriebe inkl. Filter (sofern im Fahrzeug verbaut)
- Ersatz Luftfilter (Verbrenner Motoren)
- Ersatz Pollenfilter
- Ersatz Kraftstofffilter (Verbrenner Motoren)
- Ersatz Zündkerzen (Otto Motoren)
- Bremsflüssigkeitswechsel
- Leistungen infolge von Verschleiß bei sachgemäßem Gebrauch des Fahrzeugs:
- Ersatz Bremsscheiben (außer Keramikbremsen) und Bremsbeläge
- Ersatz Keilriemen, Flachriemen (sofern im Fahrzeug verbaut)
- Ersatz Kupplungsscheibe (ggf. mit Druckplatte und Ausrücklager) (sofern im Fahrzeug verbaut)
- Ersatz Wischerblätter
- Ersatz Glühlampen (ohne Xenon und LED)
- Kältemittel der Klimaanlage auffüllen (Verlust durch Diffusion)
- Zahnriemenwechsel (sofern im Fahrzeug verbaut)
- Ersatz Glühkerzen (Diesel Motoren)
Darüber hinaus erhält der Kunde eine begrenzte Kostenübernahme für die Bereitstellung von Ersatzmobilität (z. B. Werkstatt-Ersatzwagen) in Abhängigkeit des Fahrzeugmodells und der vertraglich vereinbarten Gesamtfahrleistung von bis zu max. 3 Werkstatt-Tagen je angefangenem Vertragsjahr.
Der Leistungsanspruch Ersatzwagen (p.a.) ist abhängig von der vereinbarten Gesamtfahrleistung:
- Bis zu 60 Tkm Leistungsanspruch 1x p.a.
- 60 bis 100 Tkm Leistungsanspruch 2x p.a.
- Mehr als 100 Tkm Leistungsanspruch 3x p.a.
CARE Wartung und Verschleiß
Leistungsumfang
Leistungen im Rahmen der Dienstleistung Wartung und Verschleißreparaturen sind die Übernahme der Kosten für:
- Wartungen und Inspektionen gem. Herstellervorgabe (Serviceplan) einschließlich Ölwechsel, Schmierstoffe und Dichtungen
- Verschleißreparaturen (sämtliche Werkstattleistungen, die durch normalen Verschleiß am Fahrzeug erforderlich werden)*
- Abschleppkosten vom Schadensort bis zur nächsten Vertragswerkstatt
- Bergungskosten bei einer Panne
- Gebühren für die HU (inkl. AU)
- UVV Prüfung gem. § 57 DGUV Vorschrift 70
- Begrenzte Kostenerstattung für die Bereitstellung von Ersatzmobilität (z. B. Mietwagen, Taxi)
*auch Defekte an der Elektrik bzw. Reparaturen an z.B. Steuergeräten, Schalter, Radio, Navigationsgerät, soweit im Neuwagen-Lieferumfang enthalten
Wartung & Inspektion
Leistungsumfang
Im Rahmen von Wartung & Inspektion werden die Kosten der anfallenden Wartungen und Inspektionen für dein Fahrzeug nach Herstellervorgaben inklusive Lohn- und Materialkosten übernommen.
SEAT Wartung & Inspektion beinhaltet unter anderem:
- Wechsel des Motoröls inkl. Ölfilter
- Ölwechsel bei Automatikgetriebe inkl. Filter
- Ölwechsel Differential
- Austausch von Luft-, Pollen- und Kraftstofffilter
- Austausch des Gasfilters bei BiFuel Fahrzeugen
- Austausch von Zündkerzen
- Wechsel der Bremsflüssigkeit
- Ausrichten der Scheinwerfer
- Reinigung Wasserkasten
- Wartung Schiebedach
- Ersatzmobilität (z. B. Ersatzwagen, Hol- und Bringservice, öffentliche Verkehrsmittel)*
*Die Ersatzmobilität umfasst den Anspruch auf eine begrenzte Übernahme der Kosten bis zu 35 Euro zzgl. Ust. für Ersatzmobilität (z. B. Mietwagen). Der SEAT Partner entscheidet über die Art der Ersatzmobilität. Die Ersatzmobilität gilt nur in Zusammenhang mit Leistungen, die durch die Dienstleistung abgedeckt werden.
3) Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der C02-Ausstoß eines PKW sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den PKW, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. C02 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die C02-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen PKW-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch abrufbar unter der Internetadresse: Leitfaden CO₂. Es werden nur die C02-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. C02-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der C02-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.
4) Vorbehaltlich beihilferechtlicher Genehmigung durch die EU-Kommission. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 80.000 €, erhöht um jeweils 5.000 € für bis zu zwei Kinder (max. 90.000 €). Gefördert werden nach dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1 – sowohl rein batterieelektrische Fahrzeuge als auch Plug‑in‑Hybride (PHEV), wenn sie max. 60 g CO₂/km ausstoßen oder mindestens 80 km elektrische Reichweite erreichen. Die Förderung umfasst eine Basisprämie (3.000 € für E‑Fahrzeuge, 1.500 € für PHEV), einen Kinderbonus von bis zu 1.000 € sowie eine einkommensabhängige Zusatzförderung von bis zu 2.000 €. Weitere Details zur geplanten Förderhöhe unter BMUKN: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung. Anträge sind ab sofort möglich und können bis zu einem Jahr rückwirkend gestellt werden. Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Förderung endet mit Ausschöpfung der Mittel, spätestens am 31.12.2029. Weitere Details, insbesondere zu Berechnungsgrundlagen und Nachweispflichten, werden mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie bekannt gegeben.