CUPRA Formentor 1.5 e-HYBRID 150 kW (204 PS) 6-Gang-DSG

Kraftstoffverbrauch (kombiniert): 5.4 l/100 km, CO2 -Emissionen (kombiniert): 9 g/km, CO2-Klasse (kombiniert): B, CO2-Klasse (bei entladener Batterie): D

Lackierung: Fiord Blau

Ausstattungshighlights: CUPRA

  • 18" Leichtmetallräder TEMPEST
  • beheizbares Supersport-Multifunktionslenkrad
  • Ultraschall-Einparkhilfe vorne und hinten und ACC-Geschwindigkeitsregelanlage
  • Automatische Fahrlichtsteuerung inkl. Fernlichtassistent
  • 12,9"-Infotainmentsystem und volldigitalem Kombiinstrument und Wireless FullLink
  • 3-Zonen Climatronic
  • 5 Jahre Herstellergarantie bis max. 150.000km

Abbildungen enthalten Sonderausstattung gegen Aufpreis

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Exklusives Angebot inkl. Sonderzahlung in Höhe der voraussichtlichen Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Die Schuler+Eisner GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Beratung zur staatlichen Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge.
Für die Beantragung, die Berechtigung und den Erhalt der Förderung ist in vollen Umfängen der Kunde selbst verantwortlich.

Wichtig: Die dargestellten Leasing-Angebote enthalten eine Sonderzahlung, die vom Kunden spätestens bei Fahrzeug-Auslieferung zu leisten ist. Die Beantragung der Prämie kann nach aktuellem Kenntnisstand erst nach Zulassung des Fahrzeugs erfolgen.

Alle Infos zur Förderung findest du hier

Beispielangebot für CUPRA Formentor 1.5 e-HYBRID 150 kW (204 PS) 6-Gang-DSG

 
mit Loyalisierungsprämie ohne Loyalisierungsprämie
Fahrzeugpreis ab Werk
49.885,00 €
einmalige Leasingsonderzahlung
2500,00 € (E-Förderprämie möglich! - alle Infos hier)
Vertragslaufzeit
42 Monate
Leasingraten
42 monatliche Leasingraten
Jährliche Fahrleistung
10.000 km
42 monatliche Leasingraten ohne Dienstleistung à 1)
299,00 €
349,00 €
42 monatliche Raten WartungPLUS à 2)
24,00 €
24,00 €
42 monatliche Leasingraten inkl. Dienstleistungen
323,00 €
373,00 €
 

Alle Werte inkl. MwSt. Zulassungskosten und Überführungskosten i.H.v. 1.190,00 € berechnet der ausliefernde Betrieb separat. Bei den Angeboten handelt es sich um Beispielangebote.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot mit anderer Motorisierung, Ausstattung und Leasing-Konditionen.

Angebot gültig bis 31.03.2026 und nur solange der Vorrat reicht.

¹) Gilt für CUPRA Formentor 1.5 e-HYBRID 150 kW (204 PS) 6-Gang-DSG: Kraftstoffverbrauch (kombiniert): 5,4 l/100 km, CO2 -Emissionen (kombiniert): 9 g/km, CO2-Klasse (kombiniert): B, CO2-Klasse (bei entladener Batterie): D

Leasinggeber
SEAT Leasing
Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH
Gifhorner Straße 57
38112 Braunschweig

 

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Reifen­informationen

Je nach Verfügbarkeit werden die Fahrzeuge mit Reifen von unterschiedlichen Reifenherstellern ausgeliefert. Dein konfiguriertes Fahrzeug wird bei Auslieferung einen der folgenden Reifen enthalten. Hier findest du detaillierte Informationen, wie z.B. Kraftstoffeffizienzklasse, Nasshaftungsklasse und externes Rollgeräusch in dB zu den Reifentypen, die für dein ausgewähltes Fahrzeug in Betracht kommen. Logistische und produktionstechnische Faktoren entscheiden darüber, welche Reifen am Fahrzeug montiert werden.

Rechtliche Hinweise

1) Zzgl. Zulassungskosten (in Höhe von 129 € inkl. MwSt), Kosten für Werksauslieferungen sind nicht enthalten, fallen zusätzlich an und sind direkt an die Schuler+Eisner GmbH & Co. KG zu zahlen. Bitte fragen Sie diese direkt bei uns an. Alle Preise inkl. MwSt. Ein Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Gültig für Privatkunden, Bonität vorausgesetzt. Änderungen vorbehalten. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Angebot gültig bis auf Widerruf.

2) Wartung Plus

Leistungsumfang

  • Wartungs- und Inspektionsarbeiten gemäß Herstellervorgabe z.B.:
    • Motorölwechsel inkl. Ölfilter (Verbrenner Motoren)
    • Ölwechsel Automatikgetriebe inkl. Filter (sofern im Fahrzeug verbaut)
    • Ersatz Luftfilter (Verbrenner Motoren)
    • Ersatz Pollenfilter
    • Ersatz Kraftstofffilter (Verbrenner Motoren)
    • Ersatz Zündkerzen (Otto Motoren)
    • Bremsflüssigkeitswechsel
  • Leistungen infolge von Verschleiß bei sachgemäßem Gebrauch des Fahrzeugs:
    • Ersatz Bremsscheiben (außer Keramikbremsen) und Bremsbeläge
    • Ersatz Keilriemen, Flachriemen (sofern im Fahrzeug verbaut)
    • Ersatz Kupplungsscheibe (ggf. mit Druckplatte und Ausrücklager) (sofern im Fahrzeug verbaut)
    • Ersatz Wischerblätter
    • Ersatz Glühlampen (ohne Xenon und LED)
    • Kältemittel der Klimaanlage auffüllen (Verlust durch Diffusion)
    • Zahnriemenwechsel (sofern im Fahrzeug verbaut)
    • Ersatz Glühkerzen (Diesel Motoren)


Darüber hinaus erhält der Kunde eine begrenzte Kostenübernahme für die Bereitstellung von Ersatzmobilität (z. B. Werkstatt-Ersatzwagen) in Abhängigkeit des Fahrzeugmodells und der vertraglich vereinbarten Gesamtfahrleistung von bis zu max. 3 Werkstatt-Tagen je angefangenem Vertragsjahr.


Der Leistungsanspruch Ersatzwagen (p.a.) ist abhängig von der vereinbarten Gesamtfahrleistung:

  • Bis zu 60 Tkm Leistungsanspruch 1x p.a.
  • 60 bis 100 Tkm Leistungsanspruch 2x p.a.
  • Mehr als 100 Tkm Leistungsanspruch 3x p.a.

3) Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ findest du unter www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html .

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern-Scharnhausen oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

4) Vorbehaltlich beihilferechtlicher Genehmigung durch die EU-Kommission. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 80.000 €, erhöht um jeweils 5.000 € für bis zu zwei Kinder (max. 90.000 €). Gefördert werden nach dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1 – sowohl rein batterieelektrische Fahrzeuge als auch Plug‑in‑Hybride (PHEV), wenn sie max. 60 g CO₂/km ausstoßen oder mindestens 80 km elektrische Reichweite erreichen. Die Förderung umfasst eine Basisprämie (3.000 € für E‑Fahrzeuge, 1.500 € für PHEV), einen Kinderbonus von bis zu 1.000 € sowie eine einkommensabhängige Zusatzförderung von bis zu 2.000 €. Weitere Details zur geplanten Förderhöhe unter BMUKN: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung.  Anträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 möglich und können bis zu einem Jahr rückwirkend gestellt werden. Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Förderung endet mit Ausschöpfung der Mittel, spätestens am 31.12.2029. Weitere Details, insbesondere zu Berechnungsgrundlagen und Nachweispflichten, werden mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie bekannt gegeben.

5) Die CUPRA e-Hybrid Prämie entspricht einer Aktionsprämie der CUPRA SEAT Deutschland GmbH, die beim Barverkauf bei Rechnungsstellung in Abzug gebracht und beim Leasing bereits bei der Leasingratenberechnung berücksichtigt wird. Die CUPRA e-Hybrid Prämie beträgt 1.500 € (brutto). Berechtigt zum Erhalt der Prämie sind ausschließlich Privatkunden bei Barkauf oder Leasing eines CUPRA e‑HYBRID bis 31.03.2026, unabhängig von einer Berechtigung zur staatlichen E‑Auto‑Förderung.